Die Ausschreibung, dass Forschungsprojekte eingereicht werden können, erfolgt öffentlich in den relevanten Fachzeitschriften – Anträge können dann zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Die Richtlinien und Maßgaben für die Anträge entsprechen denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Förderungen sind bis zu einem Maximalbetrag von 25.000 € mit einer Laufzeit von 12 Monaten vorgesehen. Die Bezuschussung ist eine reine „Anschubfinanzierung“ – für die Fortsetzung eines Projektes sind dann Drittmittel einzuholen.
Modalitäten