Aufgrund der Corona-Pandemie und zum Schutz besonders verletzlicher und pflegebedürftiger Menschen werden ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen. Stattdessen werden die Einstufungen auf der Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vorgenommen. Auch für andere Begutachtungsanlässe werden alternative Vorgehensweisen festgelegt. Dieses gilt vorläufig bis Ende Mai.
Aussetzen aller körperlicher Untersuchungen
Wir informieren Sie wieder, wenn es diesbezüglich Veränderungen gibt.